05. April 2023

Photovoltaikpflicht in Baden-Württemberg einfach erklärt

80 Prozent der Dachflächen sind für Photovoltaik geeignet!

Rund 88 Prozent des Potenzials der Dächer Baden-Württembergs sind bisher noch ungenutzt. Die Photovoltaik-Pflicht soll zusätzlichen Flächenverbrauch vermeiden und dafür sorgen, dass elektrische Energie dort erzeugt wird, wo sie gebraucht wird. Um dem Ausbau von Dachflächen-Photovoltaik noch weiter voranzutreiben, wurde daher im Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg eine Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen beim Neubau von Wohn- und Nichtwohngebäuden und größeren, offenen Parkplätzen aufgenommen. Seit 1. Januar 2023 gilt die Pflicht auch für Bestandsgebäude (Wohn- und Nichtwohngebäude), sobald Dächer grundlegend saniert werden.

Ihre Fragen dazu beantwortet das Umweltministerium auf folgender Webseite. Der im März 2023 erschienene Praxisleitfaden erklärt die Details für die Dachsanierung.

Wenn Sie mehr wissen möchten und eine neutrale, unabhängige Erstberatung suchen, melden Sie sich gerne zur Solarberatung der Ortenauer Energieagentur an.