Seit dem 27.08. können auch Vermieter:innen, Wohnungseigentümergemeinschaften und Unternehmen einen Antrag für die Bundesförderung für effiziente Gebäude bei der KfW stellen. Bislang war das nur für Eigentümer:innen von selbst genutzten Einfamilienhäusern möglich.
Mehr Informationen finden Sie in unserer Fördermittelübersicht, in den FAQ des Bundesministeriums oder der kfW.