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28. August 2024

kfW-Heizungsförderung geht in die dritte Runde

Nun können nun auch Unternehmen, Eigentümer:innen von vermieteten Gebäuden sowie Wohneigentümergemeinschaften von den Zuschüssen profitieren.

Seit dem 27.08. können auch Vermieter:innen, Wohnungseigentümergemeinschaften und Unternehmen einen Antrag für die Bundesförderung für effiziente Gebäude bei der KfW stellen. Bislang war das nur für Eigentümer:innen von selbst genutzten Einfamilienhäusern möglich.

Mehr Informationen finden Sie in unserer Fördermittelübersicht, in den FAQ des Bundesministeriums oder der kfW.