10. Juli 2024

Folgen des Klimawandels anpacken

Extreme Wetterereignisse werden immer häufiger – auch in Deutschland. Bund, Länder und Gemeinden müssen deswegen jetzt gezielt Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel vornehmen. Das am 1. Juli 2024 in Kraft getretene Gesetz gibt dafür den Rahmen.

Quelle: Bundesregierung

Die Bundesregierung hat mit dem Bundes-Klimaanpassungsgesetz für Bund, Länder und Gemeinden einen Rahmen für Klimaanpassungsmaßnahmen vorgelegt. Bereits vorhandene Aktivitäten zum Umgang mit Klimafolgen und extremem Wetter wurden darin integriert. Das Gesetz ist am 1. Juli 2024 in Kraft getreten.

Besser steuerbar, transparenter und gerechter

Der Klimawandel und seine Folgen sind eine Gefahr für Leben und Gesundheit, Gesellschaft, Wirtschaft, Infrastruktur sowie Natur und Ökosysteme. Verstärkte, zielgerichtete und ganzheitliche Anstrengungen sind daher erforderlich. Es gilt, unsere Schutzgüter widerstandsfähiger gegen die klimawandelbedingten Gefahren zu machen. Einzelne Maßnahmen sollen koordiniert vorangetrieben und besser steuerbar, transparenter sowie gerechter werden.

Der Bund unterstützt Länder und Kommunen hierbei, beratend und finanziell. So gibt das Zentrum KlimaAnpassung einen Überblick über Anpassungsmaßnahmen und berät Kommunen in ihren Strategien. Mit dem Sofortprogramm Klimaanpassung werden bereits nachhaltige und integrierte Klimaanpassungsprozesse vor Ort unterstützt, etwa mit der Förderung von Klimaanpassungsmanagerinnen und -managern. Die Förderung von Klimaanpassungsmaßnahmen in sozialen Einrichtungen wird weiterentwickelt und verstetigt.

Stärkere Betonung auf Vorsorge

Mit dem Gesetz verpflichtet sich die Bundesregierung, eine vorsorgende Klimaanpassungsstrategie mit messbaren Zielen vorzulegen. Diese soll regelmäßig fortgeschrieben und entsprechend ihrer Zuständigkeit umgesetzt werden. Das bereits bestehende Berichtswesen zur Deutschen Anpassungsstrategie wird weiterentwickelt.

Die neue Strategie soll den vorsorgenden Aspekt stärker betonen: Neben der Anpassung an die bereits stattfindenden Klimaveränderungen sollen die künftig häufigeren, extremeren und anhaltenderen Folgen des Klimawandels mit passenden Maßnahmen angegangen werden. Die Folgen des Klimawandels, wie Hitzewellen, Dürren, Stürme, Anstiege der Meeresspiegel und starke Regenfälle, müssen jetzt in den Blick rücken.

Unsicherheiten kein Grund für Nichtstun

Unvermeidbare Unsicherheiten in der Risikoabschätzung sind durch vorsorgende Bestimmungen ausdrücklich zu berücksichtigen. Damit können Wissenslücken hinsichtlich der  Risikoabschätzung nicht herangezogen werden, um Nicht- Handeln zu begründen. Die Sachlage erfordert vielmehr rasches Handeln.

Klimaanpassung fachübergreifend integrieren

Bei Planungen und Entscheidungen von Trägern der öffentlichen Hand soll Klimaanpassung fachübergreifend und integriert berücksichtigt werden. Praktisch soll dieses Berücksichtigungsgebot im Rahmen der ohnehin stattfindenden Abwägungsentscheidung umgesetzt werden. Es werden damit weder ein eigenständiges Prüfverfahren noch Dokumentationspflichten begründet.