09. Februar 2023

2023 ist es noch einfacher, Energie zu sparen und erneuerbar selbst zu erzeugen

Die Ortenauer Energieagentur informiert über verschiedene Neuigkeiten bei Förderung und gesetzlichem Rahmen für energetische Sanierung, Photovoltaik und Heizungstausch

Auch wenn Anfang dieses Jahres die Energiepreise wieder etwas gesunken sind und die Strom- und Gaspreisbremsen in Kraft treten, ist es nach wie vor richtig und wichtig, alle Möglichkeiten zum Energiesparen im eigenen Zuhause auszuschöpfen. Für das Klima und für den Geldbeutel!

Gleich zu Beginn dieses Jahres haben sich einige Rahmenbedingungen und Fördergrundsätze geändert:

 

Weiterentwicklung der Förderung von Energiesparinvestitionen:

Werden bestimmte Energiesparmaßnahmen in Eigenleistung durchgeführt, werden seit Januar auch die Materialkosten gefördert, allerdings sind dafür bestimmte Voraussetzungen einzuhalten, deshalb unbedingt vorher informieren.

Heizungen werden nur noch gefördert, wenn sie auf Basis von mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien betrieben werden. Dies soll 2024 bundesweit Pflicht werden. Zusätzlich kann auch die Miete provisorischer Heizungen mitgefördert werden, wenn die Heizung im Zuge eines Defekts ausgetauscht werden muss. Wer eine Biomasseheizung, zum Beispiel für Holzpellets wählt, muss auch Solarthermie oder eine Wärmepumpe zur Warmwasserbereitung nutzen, um eine Förderung zu erhalten. Biomasseheizungen müssen außerdem höhere Anforderungen an Schadstoffemissionen erfüllen. Bei der Förderung von Gebäudesanierungen wird die Verwendung vorgefertigter Elemente mit einem Bonus belohnt, ebenso wie die Sanierung energetisch sehr schlechter Häuser (sogenannte Worst Performance Buildings).

 

Steuerermäßigung für die Sanierung von Eigenheimen:

Wer Förderprogramme nicht nutzt, kann für energetische Maßnahmen eine Steuerermäßigung erhalten. Der Einbau gasbetriebener Heizungen wird seit 2023 nicht mehr steuerlich berücksichtigt. Für Heizsysteme auf Basis erneuerbarer Energien werden weiterhin Steuerermäßigungen in Höhe von 20 Prozent der Aufwendungen gewährt, ebenso für nachträgliche Wärmedämmungen oder die Modernisierung von Fenstern.

 

Stromerzeugung aus Photovoltaik noch attraktiver:

Das erneuerbare Energien-Gesetz (EEG) wurde zum 01.01.2023 ebenfalls geändert. Für neue und bestehende Anlagen entfällt die Pflicht zur Begrenzung der Einspeiseleistung auf 70 Prozent der Nennleistung. Das bedeutet, dass von den Anlagen mehr Strom eingespeist werden kann. Netzbetreibern muss auch keine Fernsteuerbarkeit mehr gewährt werden. Außerdem sind Erträge von Photovoltaikanlagen bis 30 Kilowatt von der Einkommensteuer und die Anschaffung von neuen Photovoltaikanlagen von der Mehrwertsteuer befreit worden. Und auch die Vergütungssätze für den in das Stromnetz eingespeisten Strom wurden angehoben. PV-Anlagen mit Eigenversorgung erhalten für die Teileinspeisung von Strom je Kilowattstunde ins öffentliche Netz 8,2 Ct für Anlagen kleiner 10 kW. Und wenn Sie alles einspeisen, bekommen Sie sogar 13 Ct für Anlagen kleiner 10 kW.

Zudem ist die EEG-Umlage 2023 endgültig entfallen. Das macht den Betrieb von Anlagen günstiger, da für die Ermittlung der gesamten erzeugten Strommengen kein Erzeugungszähler mehr notwendig ist.

 

Energieeffizienzvorschriften für Neubauten verschärft:

Im Neubau wurden die Anforderungen verschärft. Seit Anfang 2023 gelten laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) erhöhte Anforderungen. So darf der Primärenergiebedarf maximal beim Wert eines Effizienzhauses 55 liegen. Damit soll ein Schritt in Richtung klimaneutraler Gebäudebestand gegangen werden.

Die Bundesförderung für klimafreundliche Neubauten soll am 1. März 2023 starten. Gefördert wird dann der Neubau sowie der Ersterwerb von Gebäuden, die den energetischen Standard 40NH erreichen. NH bedeutet, dass nun auch gewisse Nachhaltigkeitskriterien mit einem Qualitätslabel nachgewiesen werden müssen.

 

Individuelle Beratung:

Bei Fragen zur Sanierung, zum Energie sparen und zu Photovoltaik helfen die Energieberater der Ortenauer Energieagentur gerne weiter. Die anbieterunabhängige und neutrale Beratung findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch in der Agentur, im Rathaus oder bei Ihnen zuhause statt. Zur Terminvereinbarung melden Sie sich einfach direkt bei der Ortenauer Energieagentur unter 0781 – 92 46 190. Die Energieberatung erfolgt in Kooperation mit der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg und wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gefördert.