Gesetze

An dieser Stelle finden Sie eine Auswahl an Gesetzen auf Bundesebene und aus Baden-Württemberg, die Anreize und Vorgaben für die Bereiche Gebäudesanierung, Heizungstausch und Klimaschutz setzen.

  • Das Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg regelt die Maßnahmen, die das Land vorgibt, um seine Klimaschutzziele zu erreichen, z.B. die Photovoltaikpflicht, die Pflicht zur Wärmeplanung oder zur Meldung der Energieverbräuche für die Kommunen.
  • Das Erneuerbare-Wärmegesetz Baden-Württemberg (EWärmeG) ist ein Landesgesetz für Baden-Württemberg und betrifft Gebäude, die älter sind als 2009. Das Gesetz findet sich auf der Seite des Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg und tritt dann in Kraft, wenn der zentrale Wärmeerzeuger getauscht wird. Es schreibt vor, dass nach dem Tausch einer Heizung mindestens 15 Prozent der Energie für Heizen und Warmwasser erneuerbar erzeugt werden müssen. Welche Erfüllungsoptionen es dafür gibt, erfahren Sie hier.
  • Das Gebäudeenergiegesetz (GEG, Novelle seit Anfang 2024 gültig) soll dazu beitragen, dass die energiepolitischen Ziele der Bundesregierung, wie beispielsweise ein Ende der Nutzung von fossilen Energieträgern im Gebäudebereich bis zum Jahr 2045, erreicht werden. Es enthält Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden, die Erstellung und die Verwendung von Energieausweisen sowie an den Einsatz erneuerbarer Energien in Gebäuden. Seit 2024 wird der Umstieg auf Erneuerbare Energien beim Einbau neuer Heizungen verpflichtend. Ein Überblick mit den wichtigsten Fakten.