Die Ortenauer Energieagentur erstellt seit über 10 Jahren gebäudeindividuelle, energetische Sanierungsfahrpläne für Nichtwohngebäude für Kirchengemeinden und Kommunen.
Ein Sanierungsfahrplan zeigt mögliche Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz auf und bringt diese in eine sinnvolle Reihenfolge. Angaben zu den Investitionskosten, der Wirtschaftlichkeit und der Energiekostenersparnis unterstützen die Verantwortlichen bei der Aufgabe, ihr Sanierungsbudget sinnvoll einzusetzen.
Unsere Sanierungsfahrpläne entsprechen der Sanierungsfahrplan-Verordnung des Landes Baden-Württemberg. Hintergrund ist das energiepolitische Ziel eines nahezu klimaneutralen Gebäudebestands bis 2050. Um dieses Ziel zu erreichen, sollten Sanierungsmaßnahmen bereits heute langfristig angelegt und zielkompatibel gestaltet werden. Eine Pflicht zur Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen besteht nicht. Der Sanierungsfahrplan soll vielmehr Sachverhalte klären und als Entscheidungshilfe dienen.
Bei einer Vor-Ort-Begehung wird der Ist-Zustand des Gebäudes aufgenommen und analysiert. Anschließend werden detaillierte Vorschläge erarbeitet, wie eine energetische Sanierung des Gebäudes schrittweise oder in einem Zug durchgeführt werden kann.
Die Maßnahmenempfehlungen berücksichtigen bautechnische, bauphysikalische und anlagentechnische Aspekte und die aktuellen Fördermöglichkeiten.
In Baden-Württemberg müssen bei der Erneuerung einer Heizanlage 15 Prozent der Wärme durch erneuerbare Energien erzeugt oder Ersatzmaßnahmen ergriffen werden. Bei Nichtwohngebäuden wird der Sanierungsfahrplan als Option zur vollständigen Erfüllung des Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg (EWärmeG) anerkannt.
Kommunen und ihre Eigenbetriebe erhalten ebenso wie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Kirchengemeinden einen Zuschuss von bis zu 8.000€ der Beratungskosten durch das BAFA. Voraussetzung für die Förderung ist jedoch, dass die gesetzliche Erfüllungspflicht nach § 4 des EWärmeG-BW nicht schon vor Abschluss der Beratungsmaßnahme ausgelöst wurde.