Die Übersicht über den Energiebedarf oder -verbrauch Ihrer Gebäude (Verwaltungs- und Bürogebäude).
Beim Verkauf oder bei Vermietung eines Gebäudes muss ein Energieausweis vorliegen. Dieser beschreibt die energetische Qualität und gibt Auskunft über die wesentlichen energetischen Kennwerte des Gebäudes. Das gilt insbesondere für den Jahres-Endenergiebedarf und den Jahres-Primärenergiebedarf. Ein:e Käufer:in oder ein:e Mieter:in hat das Recht, die Vorlage eines Energieausweises zu verlangen.
Die Ortenauer Energieagentur erstellt für Nichtwohngebäude sowohl Bedarfs- als auch Verbrauchs-Energieausweise. Sprechen Sie uns an.