Ob Energieeinsparung im Haushalt, Gebäude- und Anlagenmodernisierung, erneuerbare Energien oder energieeffizientes Bauen.
Wir beraten fachübergreifend, unabhängig und neutral in allen Energiefragen.
Unser Angebot richtet sich an Bürgerinnen und Bürger, aber auch an Kommunen, kirchliche Einrichtungen und Betriebe.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Realisierung Ihres Projektes in den Bereichen Klimaschutz und Nachhaltigkeit in der Ortenau.
In regelmäßigen Abständen bieten wir in der ganzen Ortenau und in unserer Geschäftsstelle kostenfreie und unabhängige Energieberatungstermine an.
Wählen Sie die Beratungsstelle in Ihrer Nähe aus und vereinbaren Sie einen Beratungstermin!
Achern, Rathaus Illenau
Jeden 3. Donnerstag im Monat
Termine nach vorheriger Vereinbarung:
Herr Gegg-Seidler, Rathaus Achern
Telefon: 07841 642-1310
E-Mail
Oberkirch,
Stadtwerke Oberkirch
Jeden 3. Dienstag im Monat
Termine nach vorheriger Vereinbarung:
Frau Vossler, Stadtwerke Oberkirch
Telefon: 07802 9178204
E-Mail
Offenburg,
Ortenauer Energieagentur
Jeden Mittwoch
Termine nach vorheriger Vereinbarung:
Ortenauer Energieagentur
Telefon: 0781 924619-0
E-Mail
Lahr, Rathaus
Jeden 2. Donnerstag im Monat
Termine nach vorheriger Vereinbarung:
Herr Pieper, Rathaus Lahr
Telefon: 07821 910-0619
E-Mail
Lahr, Rathaus
Jeden 2. Donnerstag im Monat
Termine nach vorheriger Vereinbarung:
Herr Pieper, Rathaus Lahr
Telefon: 07821 910-0619
E-Mail
Ettenheim, Rathaus
Termine nach vorheriger Vereinbarung:
Frau Spoth, Rathaus Ettenheim
Telefon: 07822 432-301
E-Mail
Alle Informationen finden sich hier.
Geld gibt es für Wallboxen und nötige technische Vorbereitung, etwa Leitungen, Netzanschluss oder bauliche Maßnahmen. Gefördert werden gängige Modelle wie Typ‑2‑ oder CCS‑Ladepunkte sowie Technik für 11 kW bis 22 kW Ladeleistung. Das Bundesverkehrsministerium listet in dieser Übersicht förderfähige Wallboxen auf. Der Einbau ist durch Fachunternehmen vorzunehmen.
Die Förderung gibt es für Stellplätze auf Außenflächen, in Parkhäusern und Tiefgaragen, sofern sie zum Mehrparteienhaus gehören und nur von den Bewohnerinnen und Bewohnern genutzt werden.
Je nach Ausstattung sind pauschale Zuschüsse von bis zu 2000 Euro pro Stellplatz erhältlich:
bis 1.300 Euro, wenn nur die Vorverkabelung ohne Ladepunkt erfolgt
bis 1.500 Euro, wenn zusätzlich eine Wallbox installiert wird (max. 22 kW)
bis 2.000 Euro, wenn eine Wallbox für bidirektionales Laden installiert wird
Voraussetzung für die Förderung ist, dass mindestens 20 Prozent der Stellplätze vorverkabelt beziehungsweise mindestens 6 Stellplätze im Gebäude elektrifiziert werden. Der Strom, der später an den Ladepunkten fließt, muss außerdem aus erneuerbaren Energien stammen. Möglich ist das etwa mit einem Ökostrom-Liefervertrag oder Strom aus der eigenen Photovoltaik-Anlage.
Anträge können Sie im Zeitraum vom 15. April bis 10. November 2026 online stellen, sofern die verfügbaren Fördermittel nicht bereits vorher ausgeschöpft sind. Die Maßnahmen rund um den Wallbox-Einbau dürfen erst nach der Bewilligung starten. Das bedeutet: Es darf kein Auftrag an Installationsfirmen oder Lieferanten vergeben worden sein, bevor der Förderbescheid vorliegt.
Für die Antragstellung benötigen Sie einen Kostenvoranschlag, der alle geplanten Ladepunkte, Vorverkabelungen und Baumaßnahmen berücksichtigt. Bei Wohnungseigentümergesellschaften muss ein WEG-Beschluss über den Ausbau der Ladeinfrastruktur spätestens sechs Monate nach der Förderzusage vorliegen. Die Antragstellung kann hier auch die Hausverwaltung übernehmen.
Bedarf klären & Projektumfang abstimmen
Ermitteln Sie gemeinsam, wie viele Stellplätze vorbereitet werden sollen (mind. 20% bzw. 6 Stellplätze) und welche Lösungen infrage kommen (Vorverkabelung, ggf. Ladepunkte).
Kostenvoranschlag einholen
Beauftragen Sie einen Elektrofachbetrieb bzw. Anbieter mit einem Angebot für Vorverkabelung und Ladepunkte. Angebote lösen noch keinen vorzeitigen Maßnahmenbeginn aus.
Eigentümerversammlung einberufen & WEG‑Beschlussfassung durchführen
Beschließen Sie den Ausbau sowie die Kostenverteilung – wichtig: „vorbehaltlich der Förderzusage“.
Förderantrag online stellen
Beantragen Sie die Förderung über das Förderportal. Ein WEG‑Beschluss kann nachgereicht werden – spätestens 6 Monate nach dem Erstbescheid.
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