neutrale und
unabhängige
Energieberatung
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unabhängige
Energieberatung

Unsere Dienstleistungen

Ob Energieeinsparung im Haushalt, Gebäude- und Anlagenmodernisierung, erneuerbare Energien oder energieeffizientes Bauen.
Wir beraten fachübergreifend, unabhängig und neutral in allen Energiefragen.

Unser Angebot richtet sich an Bürgerinnen und Bürger, aber auch an Kommunen, kirchliche Einrichtungen und Betriebe.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Realisierung Ihres Projektes in den Bereichen Klimaschutz und Nachhaltigkeit in der Ortenau.

Kontaktformular

In regelmäßigen Abständen bieten wir in der ganzen Ortenau und in unserer Geschäftsstelle kostenfreie und unabhängige Energieberatungstermine an.

Wählen Sie die Beratungsstelle in Ihrer Nähe aus und vereinbaren Sie einen Beratungstermin!

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Achern, Rathaus Illenau

Jeden 3. Donnerstag im Monat
Termine nach vorheriger Vereinbarung:
Herr Gegg-Seidler, Rathaus Achern
Telefon: 07841 642-1310
E-Mail

Oberkirch,
Stadtwerke Oberkirch

Jeden 3. Dienstag im Monat
Termine nach vorheriger Vereinbarung:
Frau Vossler, Stadtwerke Oberkirch
Telefon: 07802 9178204
E-Mail

Kehl, Rathaus

Jeden 4. Donnerstag im Monat
Termine nach vorheriger Vereinbarung:
Klimaschutzmanagement Rathaus 2 Kehl
Telefon: 07851 88 4322
E-Mail

Offenburg,
Ortenauer Energieagentur

Jeden Mittwoch
Termine nach vorheriger Vereinbarung:
Ortenauer Energieagentur
Telefon: 0781 924619-0
E-Mail

Lahr, Rathaus

Jeden 2. Donnerstag im Monat
Termine nach vorheriger Vereinbarung:
Herr Pieper, Rathaus Lahr
Telefon: 07821 910-0619
E-Mail

Lahr, Rathaus

Jeden 2. Donnerstag im Monat
Termine nach vorheriger Vereinbarung:
Herr Pieper, Rathaus Lahr
Telefon: 07821 910-0619
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Ettenheim, Rathaus

Termine nach vorheriger Vereinbarung:
Frau Spoth, Rathaus Ettenheim
Telefon: 07822 432-301
E-Mail

Meldungen

13.05.2026
GModG im Bundeskabinett beschlossen
Das Gesetz soll noch vor der Sommerpause das parlamentarische Verfahren durchlaufen.

Das BMWE hatte den Referentenentwurf zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) am 05.05. in die Ressortabstimmung gegeben und nun am 13.05. wurde es im Bundeskabinett ohne nennenswerte Änderungen beschlossen.

Ein paar Einzelheiten:

  • Die Stufen der „Bio-Treppe“ sollen 10% ab 2029, 15% ab 2030, 30% ab 2035 und 60% ab 2040 betragen. Die Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Brennstoffe soll bis Ende 2034 alternativ auch durch die Nutzung von Solarthermie erfüllt werden können. Bei Einbau einer Wärmepumpen-Hybridheizung soll ebenfalls keine Nutzungspflicht für erneuerbare Brennstoffe bestehen.
  • Für die Bilanzierung wird auf die DIN TS 18599 von Oktober 2025 verwiesen. Der Primärenergiefaktor für Strom wird in Anlage 4 GModG von 1,8 auf 1,5 reduziert.
  • Es wird ein baubares Referenzgebäude eingeführt, dass bei 55% des bisherigen Referenzgebäudes liegen soll. Damit würde der bisherige Vergleichsmaßstab für die Förderung von Effizienzhäusern und -gebäuden wegfallen.
  • Die Pflicht zur Gebäudeautomation in Nichtwohngebäuden nach dem bisherigen §71a bleibt erhalten und soll künftig ab 70 kW Anlagenleistung gelten.
  • Enthalten sind zudem bereits mehrere Vorgaben der EPBD (Europäische Gebäude-Richtlinie):
    • Ermittlung der Treibhausgasemissionen im Lebenszyklus ab 2028 für große Neubauten und ab 2030 für alle Neubauten mit Verweis auf die neue DIN SPEC 91606, die im Sommer veröffentlicht werden soll.
    • Sanierungspflichten für Nichtwohngebäude: Ab 2030 der Primärenergiebedarf eines bestehenden Nichtwohngebäudes das 3,50faches und ab 2033 das 2,95fache des Referenzgebäudes nicht überschreiten. Für Gebäude mit Baujahr ab 1996, Baudenkmale oder Gebäude mit erneuerbaren Heizanlagen oder Fernwärme gelten die Anforderungen als erfüllt.
  • Mit weitere Änderungen soll der Nullemissionsstandart im Neubau zum 1.1.2028 (für öffentliche Gebäude) und zum 1.1.2030 für alle Neubauten eingeführt werden.

 

Für die Details empfehlen wir z.B. den Blog des Ökozentrums, der kontinuierlich aktualisiert wird: https://oekozentrum.nrw/aktuelles/detail/news/update-zum-gebaeudeenergiegesetz/ Hier kann ebenfalls bereits der Gesetzestext heruntergeladen werden.

23.04.2026
Warum Lüftungsanlagen das Raumklima verbessern - So wechselt man die Filter der eigenen Lüftungsanlage
(Quelle: Zukunft Altbau) Noch immer hält sich hartnäckig die Vorstellung, dass Lüftungsanlagen dem Raumklima schaden. Doch das Gegenteil ist der Fall. Die Lüftungssysteme sorgen für frische Luft im Haus. Sie geben alte, verbrauchte Luft, Ausdünstungen der Wohnungseinrichtung und Feuchtigkeit kontinuierlich nach außen ab. Zudem sorgen sie dafür, dass mit der Frischluft deutlich weniger Ruß- und Staubpartikel von außen in die Räume gelangen als beim Fensteröffnen. Auch Pollen können zum Teil herausgefiltert werden – für Menschen mit Allergie ist das im Frühling Gold wert. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin. Zusätzlich senken die Anlagen das Schimmelrisiko und sparen Heizenergie ein. Auch ungebetene Gäste wie Stechmücken oder andere Insekten sowie Straßenlärm bleiben draußen. Damit die Anlage richtig funktioniert, müssen die Filter regelmäßig gereinigt werden. Das können Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer selbst tun oder Fachleute beauftragen. Es gibt drei Arten von Lüftungsanlagen: reine Abluftsysteme sowie Lüftungsanlagen mit Zu- und Abluftfunktion – bei letzteren kann man zwischen dezentralen und zentralen Systemen wählen. Bei allen Geräten ist der Wechsel grundsätzlich ähnlich. Fünf Tipps, wie man hier vorgeht.
23.04.2026
Von der Planung zur Umsetzung: KlimaTOOLBOX bringt Kommunen schneller ins Handeln
(Quelle: Verband rea BW) Mit der KlimaTOOLBOX ist eine neue digitale Plattform für den kommunalen Klimaschutz und die Klimawandelanpassung in Baden-Württemberg gestartet. Entwickelt von den regionalen Energie- und Klimaschutzagenturen, unterstützt sie Städte, Gemeinden und Landkreise sowie deren Verwaltungen dabei, bestehende Konzepte schneller und konkreter in die Umsetzung zu bringen.
10.04.2026
Wallbox-Förderung für Mehrfamilienhäuser
Der Bund fördert ab 15. April 2026 private Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern, damit mehr Menschen ihr E-Auto zu Hause laden können. Das neue Förderprogramm richtet sich an Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), einzelne Mitglieder einer WEG, private Vermieter:innen sowie kleinere Unternehmen. Das gesamte Fördervolumen beträgt bis zu 500 Millionen Euro.

Unsere Termine

17.04.2026
Exkursion zum Windpark Prechtaler Schanze
10:00 Uhr
Ort: Prechtaler Schanze bei Gutach - Treffpunkt ist der Bahnhof Offenburg
20.04.2026
Vortrag "PV-Strom vom eigenen Dach für Haushalt, Heizen und E-Auto"
18:30 Uhr
Ort: In der Mediathek, Hauptstraße 14, 77704 Oberkirch
25.04.2026
Beratungsstand und Vortrag beim Klimatag Hohberg
10:00 Uhr
Ort: Gemeindehalle Diersburg, Kreisstraße 10, 77749 Hohberg
27.04.2026
Vortrag "Heizen mit erneuerbaren Energien"
18:30 Uhr
Ort: In der Mediathek, Hauptstraße 14, 77704 Oberkirch
04.05.2026
Vortrag "Dein Haus wird fit für die Zukunft - Modernisieren mit Fördermitteln"
18:30 Uhr
Ort: In der Mediathek, Hauptstraße 14, 77704 Oberkirch
09.05.2026
Beratungsstand zu Photovoltaik
10:00 Uhr
Ort: Lahr, Rosenbrunnen (Ecke Marktstraße/Kirchstraße)

Unser Ratgeber

Unter anderem mit folgenden Themen

Wir stellen uns vor

Beratungsangebot

Wärmedämmung - mehr Wohnkomfort

Richtiges Heizen und Lüften