neutrale und
unabhängige
Energieberatung
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unabhängige
Energieberatung

Unsere Dienstleistungen

Ob Energieeinsparung im Haushalt, Gebäude- und Anlagenmodernisierung, erneuerbare Energien oder energieeffizientes Bauen.
Wir beraten fachübergreifend, unabhängig und neutral in allen Energiefragen.

Unser Angebot richtet sich an Bürgerinnen und Bürger, aber auch an Kommunen, kirchliche Einrichtungen und Betriebe.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Realisierung Ihres Projektes in den Bereichen Klimaschutz und Nachhaltigkeit in der Ortenau.

Kontaktformular

In regelmäßigen Abständen bieten wir in der ganzen Ortenau und in unserer Geschäftsstelle kostenfreie und unabhängige Energieberatungstermine an.

Wählen Sie die Beratungsstelle in Ihrer Nähe aus und vereinbaren Sie einen Beratungstermin!

* Pflichtfelder

Achern, Rathaus Illenau

Jeden 3. Donnerstag im Monat
Termine nach vorheriger Vereinbarung:
Herr Gegg-Seidler, Rathaus Achern
Telefon: 07841 642-1310
michael.gegg@achern.de

Oberkirch,
Stadtwerke Oberkirch

Jeden 3. Dienstag im Monat
Termine nach vorheriger Vereinbarung:
Frau Vossler, Stadtwerke Oberkirch
Telefon: 07802 9178204
sabine.vossler@sw-oberkirch.de

Kehl, Rathaus

Jeden 4. Donnerstag im Monat
Termine nach vorheriger Vereinbarung:
Klimaschutzmanagement Rathaus 2 Kehl
Telefon: 07851 88 4322
klimaschutz@stadt-kehl.de

Offenburg,
Ortenauer Energieagentur

Jeden Mittwoch
Termine nach vorheriger Vereinbarung:
Ortenauer Energieagentur
Telefon: 0781 924619-0
info@ortenauer-energieagentur.de

Lahr, Rathaus

Jeden 2. Donnerstag im Monat
Termine nach vorheriger Vereinbarung:
Herr Pieper, Rathaus Lahr
Telefon: 07821 910-0619
mathias.pieper@lahr.de

Lahr, Rathaus

Jeden 2. Donnerstag im Monat
Termine nach vorheriger Vereinbarung:
Herr Pieper, Rathaus Lahr
Telefon: 07821 910-0619
mathias.pieper@lahr.de

Ettenheim, Rathaus

Termine nach vorheriger Vereinbarung:
Frau Böhmer, Rathaus Ettenheim
Telefon: 07822 432-340
pia.boehmer@ettenheim.de

Meldungen

13.08.2026
Neues Gebäudemodernisierungsgesetz und angepasste Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude
Wegfall der 65%-Regel, neue Biotreppenschritte und gestaffelte Förderboni seit Ende Juli 2026 (Alle Angaben ohne Gewähr, es gilt der Gesetzestext)

Ende Juli 2026 ist das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) offiziell in Kraft getreten und löst das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) ab. Parallel dazu hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) die Förderrichtlinie der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) neu ausgerichtet. Sie gilt für Anträge seit dem 21. Juli 2026.

Das bringt einige Auswirkungen mit sich für den Heizungstausch, den Neubau und die Sanierung von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden.

Die Ortenauer Energieagentur informiert über die wesentlichen Neuregelungen und möchte Orientierung geben für die anstehende Heizsaison. Vereinbaren Sie gerne einen Termin für die neutrale und unabhängige Erstberatung.

 

1. Die wichtigsten Änderungen durch das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), die sofort wirksam sind

  • Wegfall der 65%-Regel: Die pauschale Vorgabe, beim Austausch einer Heizungsanlage einen Erneuerbare-Energien-Mindestanteil von 65 % einzuhalten, entfällt.
  • Neue biogene Pflichtanteile bei fossilen Heizungen: Bei der Erneuerung von Gas- oder Ölheizungen gelten ab dem Jahr 2029 stufenweise aufwachsende Pflichtanteile an biogenen oder grünen Brennstoffen. Dazu kommt eine Grüngas-/Grünheizölquote für alle Energieversorger.
  • Die Aufteilung der Betriebskosten zwischen Mietern und Vermietern: für neue Gas- oder Ölheizungen werden ab 01.01.2028 die Kosten für Netzentgelte und CO2-Bepreisung hälftig geteilt.

 

2. Die wichtigsten Änderungen durch das GModG, die erst später in Kraft treten, v.A. durch die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie

  • Neubaustandard: Nullemissionsgebäude (d.h. keine CO₂-Emissionen aus fossilen Brennstoffen am Standort) ab 2028 für öffentliche Gebäude und 2030 für alle
  • Ökobilanzierung wird verpflichtend
  • Neue Anforderungen an Energieausweise
  • E-Ladeinfrastruktur für Stellplätze
  • Bundesweite Solarpflichten

 

3. Wichtigste Änderungen der Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG)

  • Alle bislang geförderten Heizungssysteme bleiben förderfähig, die Beträge werden degressiv angepasst. Im Vergleich zu vorher gibt es eine stärkere Fokussierung auf den Wechsel von fossilen Heizungen zu erneuerbaren und zusätzliche soziale Anreize für Familien und Geringverdiener.
  • Die Grundförderung bleibt bei 30 %, ab 2027 gibt es nur noch 15 % für außerhalb der EU gefertigte Wärmepumpen.
  • Gestaffelter Einkommensbonus mit Kinderfreibeträgen: Der Einkommensbonus bei der Heizungsförderung richtet sich nach dem zu versteuernden Jahreshaushaltseinkommen und beträgt bis zu 40 %.
  • Schrittweise Senkung der förderfähigen Kosten sowie des Klimageschwindigkeitsbonus: Die anrechenbaren Ausgaben für die erste Wohneinheit betragen maximal 28.000 € (zuvor 30.000 €) und reduzieren sich ab dem 01.02.2027 halbjährlich um jeweils 750 €. Ebenso sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus ab dem 01.02.2027 halbjährlich um 4 %.
  • Neue Förderbedingungen beim Austausch von Erneuerbare-Energien-Heizungen ab 2027: Der Ersatz von Anlagen mit Baujahr vor 2008 wird mit maximal 25 % gefördert; neuere EE-Anlagen (ab Baujahr 2008) sowie Fernwärmeanschlüsse sind von einer Förderung für die Erneuerung ausgeschlossen.
  • Änderungen bei Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle: Der Bonus für Maßnahmen aus einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) von 5 % wird erst ab einem förderfähigen Mindestvolumen von 30.000 € gewährt und greift ausschließlich auf den Betrag, der diesen Schwellenwert übersteigt. Besonders sanierungsbedürftige Gebäude, sog. Worst Performing Buildings (WPB), werden ab 2027 mit einem extra WPB-Bonus von 5 % gefördert.

 

Weiterführende Links:

Bundesministerium

Gebäudeforum klimaneutral

GModG Infoportal (BBSR)

Ökozentrum NRW

13.07.2026
Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) von Bundestag und Bundesrat beschlossen
Dies beinhaltet die Streichung der 65%-Regel beim Heizungstausch und die Einführung einer Biotreppe
09.07.2026
Änderung der Förderbedingungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ab 21.07.2026
Am 08.07.2026 hat die Bundesregierung die Eckpunkte einer Neufassung der Förderbedingungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) veröffentlicht, die ab dem 21.07.2026 gültig ist.
02.07.2026
Warm im Winter und kühl im Sommer - Wärmedämmung kann bei Hitze helfen
Viele denken bei Dämmung nur an den Winter. Doch gute Dämmung ist ein Ganzjahresgewinn: Sie schützt nicht nur vor Kälte, sondern kann auch einen Teil der Sommerhitze draußen halten. Wie das geht, und worauf Verbraucher:innen achten sollten, erklären die Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg und die Ortenauer Energieagentur.

Unsere Termine

07.07.2026
Webinar Wärmeplanung kompakt - kalte Nahwärme
11:00 Uhr
Ort: online
13.07.2026
Vortrag "Sommerlicher Hitzeschutz - Wie mache ich mein Haus fit für heißere Sommer?"
19:00 Uhr
Ort: Schutterwald, Großer Sitzungssaal im Rathaus
13.08.2026
Webinar: GModG + Neuigkeiten bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
11:00 Uhr
Ort: online
19.09.2026
Sanierungsmobil beim Tag des Handwerks
10:00 Uhr
Ort: Achern, Marktplatz
23.09.2026
Auftaktveranstaltung in Zunsweier: Kampagne "Klimafit im Quartier"
19:00 Uhr
Ort: Sporthalle in Zunsweier, Kleingäßle 9
30.09.2026
Vortrag "Potenzial der Sonne nutzen - PV-Anlagen auf dem Dach oder am Balkon"
19:00 Uhr
Ort: Sporthalle in Zunsweier, Kleingäßle 9

Unser Ratgeber

Unter anderem mit folgenden Themen

Wir stellen uns vor

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Wärmedämmung - mehr Wohnkomfort

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