Ob Energieeinsparung im Haushalt, Gebäude- und Anlagenmodernisierung, erneuerbare Energien oder energieeffizientes Bauen.
Wir beraten fachübergreifend, unabhängig und neutral in allen Energiefragen.
Unser Angebot richtet sich an Bürgerinnen und Bürger, aber auch an Kommunen, kirchliche Einrichtungen und Betriebe.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Realisierung Ihres Projektes in den Bereichen Klimaschutz und Nachhaltigkeit in der Ortenau.
In regelmäßigen Abständen bieten wir in der ganzen Ortenau und in unserer Geschäftsstelle kostenfreie und unabhängige Energieberatungstermine an.
Wählen Sie die Beratungsstelle in Ihrer Nähe aus und vereinbaren Sie einen Beratungstermin!
Achern, Rathaus Illenau
Jeden 3. Donnerstag im Monat
Termine nach vorheriger Vereinbarung:
Herr Gegg-Seidler, Rathaus Achern
Telefon: 07841 642-1310
michael.gegg@achern.de
Oberkirch,
Stadtwerke Oberkirch
Jeden 3. Dienstag im Monat
Termine nach vorheriger Vereinbarung:
Frau Vossler, Stadtwerke Oberkirch
Telefon: 07802 9178204
sabine.vossler@sw-oberkirch.de
Kehl, Rathaus
Jeden 4. Donnerstag im Monat
Termine nach vorheriger Vereinbarung:
Klimaschutzmanagement Rathaus 2 Kehl
Telefon: 07851 88 4322
klimaschutz@stadt-kehl.de
Offenburg,
Ortenauer Energieagentur
Jeden Mittwoch
Termine nach vorheriger Vereinbarung:
Ortenauer Energieagentur
Telefon: 0781 924619-0
info@ortenauer-energieagentur.de
Lahr, Rathaus
Jeden 2. Donnerstag im Monat
Termine nach vorheriger Vereinbarung:
Herr Pieper, Rathaus Lahr
Telefon: 07821 910-0619
mathias.pieper@lahr.de
Lahr, Rathaus
Jeden 2. Donnerstag im Monat
Termine nach vorheriger Vereinbarung:
Herr Pieper, Rathaus Lahr
Telefon: 07821 910-0619
mathias.pieper@lahr.de
Ettenheim, Rathaus
Termine nach vorheriger Vereinbarung:
Frau Böhmer, Rathaus Ettenheim
Telefon: 07822 432-340
pia.boehmer@ettenheim.de
Ende Juli 2026 ist das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) offiziell in Kraft getreten und löst das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) ab. Parallel dazu hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) die Förderrichtlinie der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) neu ausgerichtet. Sie gilt für Anträge seit dem 21. Juli 2026.
Das bringt einige Auswirkungen mit sich für den Heizungstausch, den Neubau und die Sanierung von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden.
Die Ortenauer Energieagentur informiert über die wesentlichen Neuregelungen und möchte Orientierung geben für die anstehende Heizsaison. Vereinbaren Sie gerne einen Termin für die neutrale und unabhängige Erstberatung.
1. Die wichtigsten Änderungen durch das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), die sofort wirksam sind
2. Die wichtigsten Änderungen durch das GModG, die erst später in Kraft treten, v.A. durch die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie
3. Wichtigste Änderungen der Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG)
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