Ob Energieeinsparung im Haushalt, Gebäude- und Anlagenmodernisierung, erneuerbare Energien oder energieeffizientes Bauen.
Wir beraten fachübergreifend, unabhängig und neutral in allen Energiefragen.
Unser Angebot richtet sich an Bürgerinnen und Bürger, aber auch an Kommunen, kirchliche Einrichtungen und Betriebe.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Realisierung Ihres Projektes in den Bereichen Energie und Klimaschutz in der Ortenau.
In regelmäßigen Abständen bieten wir in der ganzen Ortenau und in unserer Geschäftsstelle kostenfreie und unabhängige Energieberatungstermine an.
Wählen Sie die Beratungsstelle in Ihrer Nähe aus und vereinbaren Sie einen Beratungstermin!
Achern, Rathaus Illenau
Jeden 3. Donnerstag im Monat
Termine nach vorheriger Vereinbarung:
Herr Gegg-Seidler, Rathaus Achern
Telefon: 07841 642-1310
michael.gegg@achern.de
Oberkirch,
Stadtwerke Oberkirch
Jeden 3. Dienstag im Monat
Termine nach vorheriger Vereinbarung:
Frau Vossler, Stadtwerke Oberkirch
Telefon: 07802 9178204
sabine.vossler@sw-oberkirch.de
Kehl, Rathaus
Jeden 4. Donnerstag im Monat
Termine nach vorheriger Vereinbarung:
Klimaschutzmanagement Rathaus 2 Kehl
Telefon: 07851 88 4322
klimaschutz@stadt-kehl.de
Offenburg,
Ortenauer Energieagentur
Jeden Mittwoch
Termine nach vorheriger Vereinbarung:
Ortenauer Energieagentur
Telefon: 0781 924619-0
info@ortenauer-energieagentur.de
Lahr, Rathaus
Jeden 2. Donnerstag im Monat
Termine nach vorheriger Vereinbarung:
Herr Pieper, Rathaus Lahr
Telefon: 07821 910-0619
mathias.pieper@lahr.de
Lahr, Rathaus
Jeden 2. Donnerstag im Monat
Termine nach vorheriger Vereinbarung:
Herr Pieper, Rathaus Lahr
Telefon: 07821 910-0619
mathias.pieper@lahr.de
Ettenheim, Rathaus
Termine nach vorheriger Vereinbarung:
Frau Böhmer, Rathaus Ettenheim
Telefon: 07822 432-340
pia.boehmer@ettenheim.de
(Quelle: Verbraucherzentrale) Bislang erhalten Betreiber:innen neuer Anlagen 20 Jahre lang eine feste, garantierte Einspeisevergütung. Diese dauerhafte Garantie soll nach den aktuellen Reformplänen für neue Anlagen entfallen. Vorgesehen ist stattdessen eine befristete Übergangszahlung von bis zu 36 Monaten – gestaffelt nach Anlagengröße und Jahr der Inbetriebnahme. Sie soll ab 1. Januar 2027 bei 5,2 Cent/kWh starten und ab August 2027 halbjährlich sinken. Spätestens ab 2030 wäre für neue Anlagen keine gesetzliche Einspeisevergütung mehr vorgesehen – Überschussstrom müsste dann über einen Direktvermarkter zu schwankenden Börsenpreisen verkauft werden. Auch die höher vergütete Volleinspeisung soll entfallen und ist nach aktuellem Stand nur noch bis Ende 2026 möglich.
Was das für neue Anlagen bedeutet
Für bestehende Photovoltaikanlagen ändert sich nichts: Die zugesagte Vergütung bleibt über die gesamte Förderlaufzeit erhalten. Wer seine Anlage noch bis Ende 2026 in Betrieb nimmt, könnte sich zudem die derzeit geltenden Förderbedingungen sichern.
Für spätere Anlagen sind nach aktuellem Stand nur noch befristete und sinkende Vergütungen vorgesehen. Hesso Gantert von der Ortenauer Energieagentur: „Die Wirtschaftlichkeit einer neuen Photovoltaikanlage wird künftig noch stärker davon abhängen, wie viel des erzeugten Stroms im Haushalt selbst genutzt werden kann.“ Einnahmen aus der Einspeisung würden hingegen an Bedeutung verlieren.
Konkrete Tipps für Verbraucher:innen
„Wer unsicher ist, ob sich der Kauf einer neuen Anlage noch lohnt, sollte das nicht allein anhand der Vergütung entscheiden, sondern die individuelle Situation prüfen lassen“, rät Hesso Gantert. „Unabhängig von der Diskussion um die Einspeisevergütung bleibt Photovoltaik für viele Haushalte eine Möglichkeit, einen Teil ihres Strombedarfs selbst zu decken und sich unabhängiger von den Entwicklungen auf den Energiemärkten zu machen.“
Unabhängige Beratung schafft Orientierung
Die Energieberatung Ortenauer Energieagentur in Kooperation mit der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg unterstützt Verbraucher:innen bei Fragen rund um Photovoltaik, Eigenverbrauch und Einspeisevergütung. Dabei können unter anderem Gebäudehülle, Heizung, erneuerbare Energien und Fördermöglichkeiten betrachtet werden. Die Beratung findet online, telefonisch, per Video oder in einem persönlichen Gespräch statt. Unsere Fachleute informieren anbieterunabhängig und individuell. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind alle Beratungsangebote kostenfrei. Mehr Informationen direkt bei der Ortenauer Energieagentur unter 0781 – 924 6190. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.
Unter anderem mit folgenden Themen